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**            QCopy Professional Sharewareversion                   **
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**                 Version 2.0 vom 20.02.1994                       **
**     (c) Copyright 1992-94 Oliver Siebenhaar & Udo Steger         **
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                              L I Z E N Z 
                             =============
                          
                               WICHTIG !
              (aber immer locker bleiben : DON'T PANIC !)


(1) Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen sind fr jeden Benutzer der Sharewareversion 
von QCopy Professional bindend. Benutzer ist, wer das Programm in der
vorliegenden Version besitzt und mindestens einmal damit eine Diskette 
kopiert hat.


(2) Prfungszeitraum/Prfungsfrist

Jeder Benutzer hat das Recht, das Programm 30 Tage lang kostenlos zu 
benutzen und auszutesten. Der Benutzer soll prfen, ob das Programm seine 
Ansprche erfllt und ob er es fr seine Zwecke einsetzen kann. 

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der jeweilige Besitzer einer Kopie
Benutzer wird (siehe unter (1)).


(3) Nutzung nach Ablauf der Prfungsfrist

Jeder, der da Programm nach Ablauf der Prfungsfrist weiterhin benutzen
will, mu sich registrieren lassen. Die Benutzung des Programms ber den
Prfungszeitraum hinaus ist nicht erlaubt.


(4) Registrierung

Wie Sie sich registrieren lassen, steht in der Datei LIZENZ.TXT. Ein
Bestellformular, BESTELL.TXT, das Sie sich ausdrucken lassen knnen, ist der 
Sharewareversion beigefgt.


(5) Umfang der Sharewareversion von QCopy Professional

Die Sharewareversion von QCopy Professional besteht aus den folgenden 
Dateien :
  
  QCOPYPRO.EXE...........Programmdatei
  QCOPYPRO.DAT...........Grafiken, Kleinkram
  QCOPYPRO.LNG...........Programmtexte, Fehlermeldungen, etc.
  QCOPYPRO.INI...........Voreinstellungen
  HANDBUCH.TXT...........Anleitung der Sharewareversion, bitte lesen.
  LIZENZ.TXT.............diese Datei, die Sie jetzt lesen
  HAENDLER.TXT...........Informationen fr Sharewarehndler
  NEU.TXT................Neuerungen seit der letzten Version
  BESTELL.TXT............Bestellformular, kleiner Fragebogen. Bitte 
                         ausdrucken und an uns senden.
  FAQ.TXT................(F)requently (A)sked (Q)uestions, Liste typischer
                         Anwenderfragen. Bitte lesen.
  GERMAN.LNG.............Eine .LNG-Datei in Deutsch
  GERMAN.INI.............Eine .INI-Datei in Deutsch
  ENGLISH.LNG............Eine .LNG-Datei in Englisch
  ENGLISH.INI............Eine .INI-Datei in Englisch
  FRENCH.LNG.............Eine .LNG-Datei in Franzsisch
  FRENCH.INI.............Eine .INI-Datei in Franzsisch  
  ITALIAN.LNG............Eine .LNG-Datei in Italienisch
  ITALIAN.INI............Eine .INI-Datei in Italienisch 

  README.TXT.............Letzte nderungen und Infos, wird aber nur dann  
                         verffentlicht, wenn notwendig.
  
Die Sharewareversion von QCopy Professional ist voll funktionsfhig und 
in keiner Weise gegenber der Vollversion eingeschrnkt. Ausnahme sind die
Hinweisbildschirme, die bei Programmstart und -ende erscheinen.


(6) Kopieren der Sharewareversion

Jeder Besitzer einer Kopie der Sharewareversion hat das Recht und wird dazu
aufgefordert, diese Version beliebig oft weiterzugeben und zu kopieren.
Bedingung ist, da alle unter (5) aufgefhrten Dateien vollstndig und 
unverndert mitkopiert werden.


(7) Verndern und Hinzufgen von Dateien

Keine Datei der Sharewareversion darf verndert weitergegeben werden, auch 
nicht die .LNG-Dateien. Wer eine eigene .LNG-Datei erstellt hat, kann und 
soll sie der Sharewareversion beifgen. Der Autor der .LNG-Datei mu in der 
Datei selbst durch entsprechende Kommentare kenntlich machen, da die 
.LNG-Datei verndert wurde und nicht von uns stammt.

Das Hinzufgen von anderen Dateien ist nur dann zulssig, wenn deutlich 
erkennbar gemacht wird, woher und von wem diese Dateien stammen. Dies gilt
insbesondere fr Dateien, die von Shareware-/Public-Domain-Vertreibern 
und/oder von Mailbox-Betreibern stammen.

Shareware-/Public-Domain-Vertreiber, die eine vernderte Version bentigen,
mssen sich in jedem Fall vorher mit uns in Verbindung setzen. Die 
Verbreitung einer solchen Version ist nur mit unserer widerrufbaren
Genehmigung zulssig.
                     

(8) Weitergeben der Dateien

Ein Weitergeben der Dateien in einer einzelnen gepackten Datei oder in 
sonstiger komprimierter Form ist zulssig, sofern alle unter (5) 
aufgefhrten Dateien in die einzelne Datei gepackt werden oder sonst 
komprimiert werden.

Die Verbreitung des Programms auf CD-ROM ist zulssig.

(9) Nutzung der Sharewareversion

Die Sharewareversion darf nur zum Testen genutzt werden. Es ist nicht 
zulssig, das Programm in der Sharewareversion als Installationshilfe 
o., z.B. zum Erzeugen von Installationsdisketten aus Bufferdateien, als Teil
eines Paketes anzubieten, welches aus QCopy Professional und einem oder 
mehreren anderen Programmen besteht.

(10) Vorbehalt

Ansonsten behalten wir uns alle Rechte an dem Programm vor.

(tsch !)


Oliver Siebenhaar und Udo Steger, 20. Februar 1994.
----------------------------------------------------------------------

In eigener Sache :

Diese Sharewareversion von QCopy Professional ist voll funktionsfhig und 
in keiner Weise gegenber der Vollversion eingeschrnkt. Ausnahme : Die 
Hinweisbildschirme (DAS SCHLECHTE GEWISSEN), die bei Programmstart und -ende 
erscheinen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, das fast alle Anwender davon ausgehen, die 
Sharewareversion sei eingeschrnkt. Dies ist aber nicht der Fall. Wenn Sie
eine Option nicht anwhlen knnen oder etwas nicht funktioniert, sollten Sie
sich daher vergewissern, ob Sie die Stelle der Anleitung, die sich mit der 
betreffenden Option befat, gelesen haben. Manche Option kann nur gewhlt 
werden, wenn bestimmte Bedingungen erfllt sind oder eine bestimmte Hardware
vorhanden ist.

Insbesondere wird irgend eine Version (Voll- oder Sharewareversion) 
von QCopy Professional niemals

  - eine Anleitung haben, die wie ein Roman zu lesen ist. 
  
    Unter einem Roman versteht man eine "Groform der Erzhlkunst in Prosa", 
    dessen Hauptfunktion "einerseits Unterhaltung im weitesten Sinne, 
    andererseits ... eine Schilderung mit sozialer, mit psychologischer
    Akzentuierung" ist. (Zit. aus : Meyers kleines Lexikon Literatur, 
    Stichwort "Roman", Mannheim-Wien-Zrich 1986).

    Wir hingegen wollen zwar auch unterhalten, vor allem aber soll der Leser
    motiviert werden, die Anleitung auch bis zum Ende durchzulesen. Es steht
    nmlich eine ganze Menge an wichtigen Informationen darin, ohne die man
    QCopy Professional gar nicht voll ausnutzen kann. Zugegeben, die Lnge
    der Textdatei schreckt auf den ersten Blick ab. Wir haben uns aber 
    bemht, die Informationen in der Anleitung so darstellen, da nicht nur 
    Profis das Programm komplett nutzen knnen.

    Ja, und die Anleitung der Vollversion bemht sich dann auch um einen 
    sachlicheren, seriseren Stil. 
  
  - nur die Sachen knnen, die unserer Meinung nach einzig und allein die 
    Anwender glcklich machen. Wir machen ein Programm fr Sie, den Anwender, 
    nicht fr uns, die egozentrierten Programmierer. Wir sind natrlich 
    egozentriert, sowas zu einem richtigen Starprogrammierer einfach dazu. 
    Aber andererseits sollen Sie schlielich berzeugt werden, sich 
    registrieren zu lassen. Unseren Ego-Trip knnen wir auch zuhause haben.
  
  - ungefragt irgendwelche Markierungen oder Kennungen auf kopierten 
    Disketten aufbringen. Wir haben zwar den besonderen Bootblock in der
    Formatierfunktion, aber der enthlt auer ein wenig Code keinerlei
    "fremde" Daten. Davon gibt es jedoch eine kleine Ausnahme :

    Bei jedem Kopiervorgang wird durch von uns enwickeltes, supergeheimes
    Spezialverfahren, bei dem die Schreib-/Lesekpfe Ihrer Festplatte so ins 
    Schwingen gebracht werden, da wir Radiofrequenzen erreichen, eine 
    komplette Kopie aller Inhaltsverzeichnisse Ihrer Laufwerke an den bsen 
    Herrn A.-B. Mahn geschickt. Dieser Mensch lebt in der Stadt Nirgendwo in 
    einem groen, dunklen Schlo. Seine einzige Freude ist es, Anwendern,
    die sich seinen unverfrorenen Nachstellungen nicht erwehren knnen, mit
    absurden Behauptungen und Forderungen das Geld aus der Tasche zu locken. 
    Wenn er etwas entdeckt, droht er mit seinem groen Bruder, der das Opfer
    mit seinen dicken Bchern ganz furchtbar verhauen wird (UrhG ! UWG !), 
    wenn es nicht willfhrig viele viele Goldstcke in seine Schatztruhe
    zahlt. Leider ist dagegen auch unser groer Q-Dmonenfrst machtlos. 

  - residente "Agenten" im Speicher zurcklassen, die ein "hacken" von
    QCopy Professional verhindern sollen. Wer unser Programm hackt,
    um Routinen zu klauen, beweist doch damit nur, da er nicht so gut ist 
    wie wir. Unser Code wird vom groen Q-Dmonenfrst bewacht und seine
    Rache kann schrecklich sein...

  - die speicherfressenden und laaangsamen Grafik-Treiber von Compilern 
    benutzen. Die VGA-Karte programmieren, sowas machen wir schon noch
    selbst. Erstens knnen wir das nmlich und zweitens ist es auch schneller
    und flexibler. 

  - ein "richtig wildes Programm" sein (ei tei tei). Uns ist ein sauber 
    programmierter Code lieber (naja, er ist ziemlich sauber - aber 
    immerhin so sauber, da er kein OS/2-Killer ist) als ein Gewurschtel
    aus potentiell amoklaufenden Routinen, bei denen der Programmierer oder 
    besser gesagt der Code-Linker nicht mehr genau wei, was so in seinem 
    Programm alles passiert.

  - einfach "read-error" anzeigen und tapfer weiterlesen, obwohl gar keine 
    Diskette mehr im Laufwerk ist (Der Bundesdatentrgerbeauftragte warnt :
    Zuviel herumjumpern an Laufwerken gefhrdet die Gesundheit Ihrer 
    Disketten.).
  
  - Icons aus irgendwelchen MS-WINDOWS Icon-Libraries enthalten. Wir knnen 
    nmlich selber eine Maus in der Hand halten und uns selber was schneres
    damit malen. Und deswegen verzichten wir auch auf Ta-Ta und Tr-R und
    sonstiges lautes, buntes in der Richtung.

  - eine bestimmte Option nicht haben, weil uns die Programmierung derselben 
    "zu trivial" ist : 
    
    (1) Entweder wir knnen es oder wir knnen es nicht. 
    (2) Wenn wir es nicht besser gekonnt haben, versuchen wir selbst besser 
        zu werden, damit wir es dann besser machen knnen.
    (3) Wenn wir nicht darauf gekommen sind, da wir es htten besser machen 
        mssen, knnen oder sollen, findet es bestimmt ein Anwender heraus 
        und der sagt es uns dann hoffentlich. (!) 
    (4) Wenn wir nicht darauf gekommen sind, da wir es htten besser machen 
        mssen, knnen oder sollen und ein Anwender findet es heraus und der 
        sagt es uns auch, dann machen wir es halt besser, wenn wir knnen.
    (5) Wenn wir es nicht richtig gemacht haben, findet es bestimmt ein 
        Anwender heraus und der sagt es uns dann hoffentlich.
    (6) Wenn wir es nicht richtig gemacht haben und ein Anwender findet es 
        heraus und der sagt es uns auch, werden wir es halt richtig machen, 
        wenn wir es knnen.
    (7) Wenn wir es nicht machen wollen, sagen wir das auch. Und wir sagen 
        auch, warum wir es nicht machen wollen. (Wahrscheinlich tun wir es 
        dann aber trotzdem.)
    (8) Aber wenn wir es einfach nicht knnen, geben wir es wenigstens zu und 
        erzhlen nicht allen Leuten was vom Br. Und blamieren uns dann nicht
        mit so tollen Einfllen wie "Turtleschalter". Oder gaukeln dem
        Anwender vor, der Fehler sei eine tolle, neue Option, die alles 
        automatisch macht, nur der Anwender msse halt mitspielen...
  
  - die eingescannten Pa-/Fhrerscheinfotos der Autoren enthalten. Der 
    morgendliche Blick in den Spiegel ist schon fr uns schlimm genug, da
    mssen wir nicht noch ungezhlte, ahnungslose Anwender heimsuchen.
    
Wenn wir schon dabei sind, aufzuzhlen, was unser Programm so alles nicht 
tut, darf natrlich auch eine Liste der Sachen nicht fehlen, die wir tun. 
Unser Tun wiederum wird im wesentlichen aus Ihren Registriergebhren 
finanziert und deshalb halten wir es fr gerechtfertigt, Ihnen einmal ein 
wenig Rechenschaft darber abzulegen, wohin Ihre Registriergelder flieen :

  - Telekommunikationskosten. Wie Sie bei der Lektre der Anleitung 
    HANDBUCH.TXT bereits lesen konnten, haben wir E-Mail-Adressen, ber die 
    wir zur Zeit in drei der greren Netze erreichbar sind. Die Teilnahme an 
    diesen Netzen ist zum Teil kostenpflichtig. So sind wir aber nicht nur 
    stndig erreichbar, sondern wir knnen uns auch stets auf dem Laufenden 
    halten, was z.B. Probleme mit dem Compiler, etc. angeht. Oliver htte 
    ohne die Informationen, die er in einigen Nachrichtenforen bekam, QCopy
    Professional nicht mit den schnelleren Routinen fr den Diskettenzugriff
    ausstatten knnen.

  - Telekommunikationsanlagen. Wir haben jeder mittlerweile nicht nur ein
    Modem, sondern auch eine Telefon-Telefax-Anrufbeantworter-Kombination
    zuhause. Wir sind daher rund um die Uhr erreichbar und bei Problemen
    mit dem Programm knnen Sie uns zumindest mitteilen, da Sie eines
    haben. Und wenn Sie ein Modem haben, knnen Sie sogar von uns nach
    Vereinbarung die neueste Sharewareversion bekommen. Oder Sie besuchen
    unsere Support-Mailbox.

  - Software. Wir haben durch die Registriergebhren die Mglichkeit und wie
    wir meinen auch die Pflicht, alle verwendete Software stets in der 
    neuesten Version zu haben. Betriebssysteme, Betriebssystemaufstze, 
    Compiler, Utilities, etc. sind nach Mglichkeit stets in der neuesten 
    Version vorhanden, damit wir kompetent mitreden knnen , wenn es z.B. um 
    Probleme von QCopy Professional mit dem Betriebssystem XYZ geht. 
    
  - Hardware. Wir haben durch die Registriergebhren die Mglichkeit, uns auch
    einmal eine Hardware leisten zu knnen, die im normalen PC blicherweise
    nicht vorhanden ist, z.B. ein Option-Board oder einen 2.88MB-Kontroller
    fr die Diskettenlaufwerke. Oder wir besorgen uns eine Grafikkarte, deren
    Chipsatz bei anderen Anwendern immer mal Probleme macht. Oder wir bauen
    uns ein Mini-Netzwerk auf, um vielleicht einmal eine netzwerkfhige
    Version des Programms herauszubringen. Oder oder oder.

  - Paperware. Wir knnen uns durch die Registriergebhren Bcher leisten.
    Informationen ber mglichst viele Details sind der Schlssel zu einem
    stabilen und leistungsfhigen Programm, das auf mglichst vielen Systemen
    luft. Die in dieser Hinsicht sehr ergiebige Fachliteratur aus den USA
    mu aber nun mal gekauft werden, da die Bibliotheken solche fr den 
    Normalanwender eher exotischen Werke wie "Undocumented DOS" nicht oder
    nur in sehr alten Auflagen haben.

  - Support. Wer uns schreibt, bekommt Anwort, und zwar schriftlich. Das hrt
    sich jetzt vielleicht etwas lcherlich an, aber bei den Portogebhren
    der Post sind schon andere arm geworden. Und manche Leute haben es ja
    nicht mehr ntig, zu anworten, "nur Freitags von 15:00 bis 16:00 Uhr
    am Telefon, wenn ich Lust habe". Die groen Softwarefirmen lassen sich
    ihren Support zum Teil teuer bezahlen. Nuja, und bei uns haben Sie
    als registrierter Anwender sogar den Programmierer persnlich am Telefon.
    Wo gibt es das sonst noch, auer bei Shareware ?

  - Motivation. Wenn wir sozusagen den greifbaren Beweis in der Hand haben,
    das wir ein Programm haben, welches einigen Leuten so gut gefllt, da 
    sie sich dafr registrieren lassen, ist das ein ungeheurer 
    Motivationsschub fr uns, neue Software zu entwickeln, die dann 
    hoffentlich auch einigen Leuten gefllt.
    

Natrlich haben wir von diesen ganzen Einrichtungen auch unsere persnlichen 
Vorteile. Wir haben immer die neueste Software, knnen bequem telefonieren,
haben ein Faxgert, undsoweiterundsofort, das ist schon was feines. Wir haben 
aber immer eines im Blick : Was kann diese Anschaffung fr einen Nutzen 
bringen in Bezug auf unsere Ttigkeit als Sharewareautoren ? Wir denken,
da so ein Vorgehen im Sinne unserer registrierten Anwender ist. 

Im brigen mchen wir darauf hinweisen, da das Verbreiten vernderter 
Shareware, insbesondere das Entfernen von Registrierhinweisen, nicht nur
sehr sehr unfair gegenber den Autoren (UNS!) ist, sondern auch strafbare
Handlung im Sinne der Paragraphen 263a Abs. 1; 303a Abs. 1 StGB (Vgl. 
J. Wessels, "Strafrecht Besonderer Teil II"; 15. Auflage; Heidelberg 1992; 
Paragr. 13 V 1; Paragr. 1 IV; und : Dreher-Trndle, "Strafgesetzbuch"; 45. 
Auflage; Mnchen 1991; zu Paragr. 263a, RZ 4, 5, 10ff.; beide mwN.) 
darstellt.

Kurz gesagt : Wer Registrierhinweise aus Shareware entfernt (wie z.B. bei 
QCopy Professional 1.01 geschehen), ist kriminell und ein richtig Fieser. 

(Pfui !)

Im Ernst : Nervige Zwangspausen aus Shareware entfernen knnen wir ja noch
irgendwie verstehen. Daher hat diese Version auch keine Pause eingebaut,
sondern nur DAS SCHLECHTE GEWISSEN. Aber dann auch noch unsere Adresse 
aus dem Programm entfernen, damit sich wirklich niemand mehr registrieren 
lt ? So mancher hat da doch noch seine ganz erheblichen Defizite, was 
sozialadquates Verhalten in Bezug auf SHARE(!)ware angeht. 

Wir vertrauen den Anwendern, wenn wir unser Programm uneingeschrnkt als 
Shareware herausgeben. Wer dieses Vertrauen so grob mibraucht, schdigt 
nicht nur uns, sondern die ganze Shareware-Szene. 

Wir knnen nicht durchsetzen, da sich jeder Benutzer der Sharewareversion 
registrieren lt. Wer sich aber nicht registrieren lt und QCopy 
Professional oder ein anderes Sharewareprogramm trotzdem regelmig nutzt, 
sollte bitteschn WENIGSTENS SO EHRLICH SEIN, DIE SOFTWARE ZU BELASSEN, WIE 
SIE IST. Wir denken, so viel Anstand mu doch mglich sein. 


In diesem Sinne,



Oliver Siebenhaar und Udo Steger, 20. Februar 1994
