      Lizenzvertrag


      1. Gegenstand des Vertrages

         Gegenstand dieses Vertrages ist das Programm PC-PLANETARIUM, das
         urheberrechtlich geschtzt ist und nach dem Shareware-Konzept ver-
         trieben wird. Lizenzgeber ist der Programmautor Wolfram Spohr, 
         Heinrich-von-Gagern-Strae 36 in D-26133 Oldenburg. Lizenznehmer 
         ist der Endverbraucher, der dieses Produkt erworben hat.
       
         Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen
         weiterzuentwickeln. Ein Austausch der Software auf Verlangen des
         Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung einer vom Lizenzgeber
         festgelegten UPDATE-Gebhr.
         
         Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, da es nach dem Stand
         der Technik nicht mglich ist, Software so zu erstellen, da sie
         mit allen mglichen Konfigurationen fehlerfrei zusammenarbeitet.
         Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Dokumentation
         grundstzlich brauchbare Software.


      2. Umfang der Lieferung
         
         Der registrierte Anwender erhlt eine Shareware-Version auf Mar-
         kendisketten mit ausfhrlicher, gedruckter Dokumentation (100 Sei-
         ten, 46 Abbildungen, Blocksatz, Register, Wire-O-Bindung), sowie 
         eine Registrier- und Seriennummer, die ber das Untermen VOLL-
         VERSION des Hauptmens INFORMATION einzugeben sind; nach Aktivie-
         rung des entsprechenden Befehlsbuttons wird die Datei LIZENZ.ID 
         erzeugt, die die Vollversion generiert.


      3. Umfang der Benutzung
         
         Die Shareware-Version (PC-PLANETARIUM ohne LIZENZ.ID !) darf
         beliebig oft kopiert und weitergegeben werden; Voraussetzung da- 
         fr ist jedoch, da das Produkt in keiner Weise verndert wird.
         Auch drfen ggf. anfallende Kopiergebhren DM 20,00 (vollstndi-
         ges Produkt) nicht bersteigen. Registrier-, Seriennummer und die
         Datei LIZENZ.ID drfen aber keinesfalls an Dritte weitergegeben
         werden.

         Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer dieses
         Vertrages das einfache nicht ausschlieliche und persnliche
         Recht, die Vollversion des Programmes PC-PLANETARIUM auf einem
         einzelnen Computer und nur an einem Ort zu benutzen. Die Voll-
         version darf von einem Computer auf einen anderen bertragen
         werden, vorausgesetzt, da sie zu irgendeinem Zeitpunkt immer 
         nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird.

      
      4. Beschrnkungen
        
         Die nderung, bersetzung, Dekompilierung oder Zurckentwick-
         lung des Programmpaketes oder einzelner Dateien wird untersagt.
         Es ist ausdrcklich verboten, die Vollversion ganz oder teil-
         weise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit an-
         derer Software zusammengemischter oder in anderer Software ein-
         geschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen.
         Der in der Software vorhandene Urheberrechtsvermerk darf nicht
         entfernt oder verndert werden.

      
      5. Weitergabe an Dritte
  
         Das Recht zur Benutzung der Vollversion kann nur mit vorheri-
         ger schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers und nur unter 
         den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten bertragen 
         werden. Vermietung und Verleih der Vollversion sind ausdrck-
         lich untersagt.


      6. Gewhrleistung

         Der Lizenzgeber gewhrleistet gegenber dem Lizenznehmer, da
         zum Zeitpunkt der bergabe die Datentrger in Materialausfh-
         rung fehlerfrei sind. Sollten Datentrger fehlerhaft sein, so
         kann der Lizenznehmer Ersatzlieferung whrend der Gewhrlei-
         stungszeit von 6 Monaten ab Auslieferung verlangen. Kommt der 
         Lizenzgeber seiner Pflicht zur Mngelbeseitigung innerhalb ei-
         ner angemessenen Frist nicht nach, kann der Lizenznehmer vom 
         Vertrag zurcktreten.

         Fr Programmfehler, die auf Eingriffe des Lizenznehmers in die
         Programmstruktur oder auf Bedienungsfehlern beruhen, bernimmt
         der Lizenzgeber keine Gewhrleistung.


      7. Haftung
    
         Der Lizenzgeber haftet in vollem gesetzlichen Umfang fr das
         Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Softwareproduktes,
         sowie fr von ihm vorstzlich oder grob fahrlssig zu vertre-
         tende Schden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einmalig bis zur
         Hhe des Gesamtbetrages der nach dem Vertrag zu zahlenden Regi-
         striergebhr. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

         Aus den vorstehend unter 1 genannten Grnden bernimmt der Li-
         zenzgeber keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software.
         Insbesondere bernimmt der Lizenzgeber keine Gewhr dafr, da
         die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers
         gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programmen zusam-
         menarbeitet. 
        
         Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der 
         Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder er-
         zielten Ergebnisse trgt der Lizenznehmer.

      
      8. Dauer des Vertrages

         Der Vertrag luft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenz-
         nehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne
         Kndigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt.
         Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die
         Originaldisketten und alle Kopien der Software einschlielich
         etwaiger abgenderter Exemplare zu vernichten.


      9. Schadenersatz bei Vertragsverletzung

         Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, da der Lizenznehmer
         fr alle Schden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet,
         die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestim-
         mungen durch den Lizenznehmer entstehen.


     10. Schlubestimmungen

         Fr smtliche Rechtsbeziehungen und Vertrge mit dem Lizenzge-
         ber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzel-
         ne Regelungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berhrt dies 
         die Geltung der brigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen 
         Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am 
         nchsten kommt.
     
     
     Lizenzvertrag EPL-10/1993
